Antworten auf unsere häufigsten Fragen zur Warmkompostierung und Kompostierung finden Sie hier!
Untersuchungen haben gezeigt, dass gewichtsmäßig mehr als 50 % des Inhalts im Abfallbeutel kompostierbar sind. Durch die Trennung dieses Anteils vom übrigen Abfall reduzieren wir den Restmüll erheblich, was sich sowohl positiv auf die Umwelt als auch auf die Kosten auswirkt.
Wird zusätzlich gemäß der Herstellerverantwortung sortiert (Glas, Metall, Karton usw.), verbleiben lediglich etwa 25 % des Abfalls nach Gewicht, die abtransportiert werden müssen und über die Abfallgebühr berechnet werden.
Dies bedeutet, dass sich die Abfallbehandlung bereits ab dem ersten Monat wirtschaftlich rechnet.
Kompostierung ist die von der EU empfohlene Methode als erste Behandlungsoption für organische Abfälle!
Lokale Kompostierung bedeutet, dass kompostierbare Abfälle getrennt und objektnah, also dort, wo sie entstehen, behandelt werden. Der Vorteil besteht darin, dass der Transportbedarf deutlich reduziert wird (in der Regel machen etwa 75 % der Abfallgebühren Transportkosten aus). Dadurch übernimmt der Kompostierer die Kontrolle über die Kostenentwicklung für diese Abfallmenge.
Das Endprodukt, also der Komposthumus, weist eine höhere Qualität und damit einen höheren Wert auf.
Bei der zentralen Kompostierung wird derselbe Aufwand vom einzelnen Haushalt geleistet. In diesem Fall wird die sortierte Fraktion jedoch abgeholt, wodurch der Transportbedarf bestehen bleibt und somit auch die Kosten. Küchenabfälle, die in Behältern bis zur Abholung gelagert werden, entwickeln schnell unangenehme Gerüche im Lagerbereich und erfordern daher kurze und regelmäßige Abholintervalle.
Es wurden erhebliche Probleme hinsichtlich der Qualität des Endprodukts festgestellt, da das angelieferte Material einen höheren Verschmutzungsgrad aufweist.
Hunderttausende Menschen kompostieren heute in Schweden, und viele von ihnen haben Zugang zu einer Kompostmaschine in ihrer unmittelbaren Umgebung. Moderne Kompostmaschinen sind so weit automatisiert, dass sich der Aufwand für die Nutzer auf das Öffnen und Schließen einer Klappe beschränkt.
Der Zerkleinerer bietet einen hohen Komfortfaktor, da die Zerkleinerung des Materials von großer Bedeutung ist. Dieser Arbeitsschritt kann jedoch nicht vom durchschnittlichen Nutzer erwartet werden und wird daher durch den Zerkleinerer sichergestellt. Zudem liegt derzeit ein EU-Vorschlag zur maximalen Partikelgröße von 12 mm vor, der mithilfe des Zerkleinerers problemlos eingehalten werden kann.
Der Zerkleinerer ermöglicht außerdem die Kompostierung unter Verwendung kompostierbarer Papierbeutel, wodurch ein „Einweg-Gang“ zum Komposter entsteht und man anschließend direkt weiter zum Auto, Bus, zur Arbeit usw. gehen kann.
Bei der Zweistufenkompostierung wird das Material zunächst in einer Prozesskammer und anschließend in einer Nachreifekammer behandelt. Der Vorteil dabei ist, dass das Material in jeder Phase separat bearbeitet und verarbeitet wird, ohne vermischt zu werden. Dadurch kann der Prozess auf einfache Weise angepasst und effizienter gestaltet werden. Zeitaufwendige und platzintensive Nachbearbeitung wird auf ein Minimum reduziert.
Auch hier liegt ein EU-Vorschlag hinsichtlich der Anforderungen an die Prozesstemperatur vor. Bei der Zweistufenkompostierung lässt sich hierfür problemlos zusätzliche Technik integrieren, um diese Anforderungen sicherzustellen.
Die Entstehung von Küchenabfällen ist über ein Jahr hinweg nicht konstant. Faktoren wie große Feiertage, die Art der Wohnform und ähnliche Aspekte spielen dabei eine Rolle. Es gibt unterschiedliche Größen von Kompostmaschinen, und die Angabe der Haushaltsanzahl ist in erster Linie als Hinweis auf den maximalen Nutzungsgrad zu verstehen. Der eigentliche Arbeitsbereich wird bereits deutlich früher erreicht.
Es ist wichtig, über die richtige Kapazität zu verfügen; eine mögliche Reserve wirkt sich dabei ausschließlich positiv aus. Bei der Bestellung unterstützen wir Sie selbstverständlich mit einer Beratung. Großküchen verfügen in der Regel über ein „anspruchsvolleres“ Material, was eine individuellere Beurteilung erforderlich macht.
Es wurden mehrere gesellschaftliche Beschlüsse gefasst, die darauf abzielen, die Abfallmengen zu minimieren. Unter anderem wurde eine abfallbezogene Steuer auf Basis des Gewichts eingeführt (sie wurde bereits einmal erhöht). Seit dem 31. Dezember 2004 ist es verboten, organische (kompostierbare) Abfälle auf Deponien zu entsorgen. Bereits zum 1. Januar 2002 wurde in Schweden ein Verbot für die Deponierung brennbarer Abfälle eingeführt.
Darüber hinaus fördern mehrere Kommunen die Kompostierung aktiv durch differenzierte Abfallgebühren. Auch das schwedische Umweltamt Naturvårdsverket empfiehlt die Kompostierung als Behandlungsform für organische Abfälle.
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